EU 2007 Schutz EU Außengrenzen / Frontex stärken
Frontex
Aufgaben und Tätigkeit der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX
Die „Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, kurz “FRONTEX“ genannt, wurde durch einen Ratsbeschluss (Verordnung (EG) 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004, ABl. L 349 vom 25. November 2004) zum 01. Mai 2005 eingerichtet. Der Arbeitsbetrieb wurde am 03. Oktober 2005 aufgenommen. Der Name der Agentur leitet sich von der französischen Bezeichnung für Außengrenzen ab (frontières extérieures).
Aktuell verfügt die Agentur über einen Personalbestand von 105 Mitarbeitern, sowie einem eigenen Budget von zurzeit ca. 42 Millionen Euro. Der FRONTEX- Haushalt speist sich aus Zuschüssen der EU, Beiträgen von Ländern, die im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen assoziiert sind, sowie aus Gebühren für Dienstleistungen und freiwilligen Beiträgen.
An der Spitze von FRONTEX steht als Exekutivdirektor der finnische Brigadegeneral Ilkka Laitinen. Er bereitet Beschlüsse, Arbeitsprogramme vor und setzt sie nach Verabschiedung durch den Verwaltungsrat um. Vertreten wird Herr Laitinen durch den Deputy Executive Director Gil Arias aus Spanien.
Der Verwaltungsrat kontrolliert die Arbeit der Agentur. Er ernennt den Exekutivdirektor auf Vorschlag der EU-Kommission, beschließt das jährliche Arbeitsprogramm und legt die Organisationsstruktur sowie die Personalplanung von FRONTEX fest. Der Verwaltungsrat setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaates und jedes im Zusammengang mit dem Schengen-Abkommen assoziierten Landes sowie zwei Repräsentanten der EU-Kommission zusammen.
Der Agentur mit Sitz in Warschau, wurde eine Reihe von Aufgaben zugewiesen. So koordiniert FRONTEX die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten und legt u. a. gemeinsame Ausbildungsnormen fest. Weiterhin erstellt die Agentur Risikoanalysen, verfolgt die Entwicklungen der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung, unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern und leistet die erforderliche Unterstützung für die Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten.
Verordnung zur Bildung von Soforteinsatzteams zu Grenzsicherungszwecken
Es ist uns gelungen, mit der Verabschiedung der Verordnung zur Einrichtung eines Mechanismus zum Aufbau von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke die Arbeitsmöglichkeiten der Agentur wesentlich zu verbessern. So können zukünftig durch FRONTEX kurzfristig jedem Mitgliedstaat, der einer besonderen Belastung durch erhöhte Versuche illegaler Migration ausgesetzt ist, grenzpolizeiliche Expertenteams zur Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.Bei FRONTEX wird zu diesem Zweck ein entsprechender Ad-hoc-Einsatzpool von 500 bis 600 Grenzpolizisten der Mitgliedstaaten eingerichtet. Weiter sieht die Verordnung vor, dass bei gemeinsamen Einsätzen unter der Ägide von FRONTEX alle vor Ort eingesetzten Kräfte, also in Italien zum Beispiel auch Beamte der Bundespolizei, Eingreifbefugnisse haben und somit die Grenzpolizisten des jeweiligen Einsatzstaates effektiv unterstützen können.
Schaffung gemeinsamer grenzpolizeilicher Teams an Schwerpunkten illegaler Migration
Für den Schutz der Außengrenzen der EU sind weiterhin die Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Sicherheit dieser Grenzen hängt damit immer vom schwächsten Glied der Kette der nationalen Grenzpolizeien ab. Wir wollen deshalb im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auch quantitativ noch einen Schritt weiter gehen. Zukünftig sollen an allen Schwerpunkten illegaler Migration und an allen größeren Grenzübergängen dauerhaft gemeinsame grenzpolizeiliche Teams mit exekutiven Befugnissen entsprechend der neuen Verordnung eingesetzt werden. Damit wird sichergestellt, dass die gemeinsamen Normen zur Durchführung von Grenzkontrollen einheitlich angewendet und alle Anstrengungen unternommen werden, um illegale Migration an den Grenzen der EU nachhaltig zu verhindern. Die Grenzbeamten werden sich nicht nur gegenseitig ergänzen, sondern im Rahmen eines ständigen Informations- und Erfahrungsaustauschs ihr Können und Wissen angleichen und verbessern.
Initiierung eines gemeinsamen technischen Pools der Mitgliedstaaten bei Frontex
Weiterhin konnte bei FRONTEX ein Pool von Flugzeugen, Hubschraubern, Schiffen und Überwachungsgeräten eingerichtet werden, die die Mitgliedstaaten sich auf freiwilliger Basis temporär zur Verfügung stellen. Der Agentur wurden inzwischen über 20 Flugzeuge, fast 30 Hubschrauber und weit mehr als 100 Schiffe neben umfassender weiterer technischer Ausrüstung gemeldet.Damit werden insgesamt in Europa nicht nur Ressourcen gespart; es ist auch sichergestellt, dass an allen Brennpunkten illegaler Migration jederzeit ausreichend technische Grenzschutzmittel im gemeinsamen Kampf gegen illegale Migration zur Verfügung stehen.
Bildung eines Küstenpatrouillennetzes im Mittelmeer
Seit Mai ist im Mittelmeer ein gemeinsames Patrouillennetz der Grenzpolizeibehörden unter Koordinierung von Frontex eingerichtet. Seitdem stimmen die betroffenen Mitgliedstaaten ihre grenzpolizeilichen Überwachungsfahrten ab und können damit wesentlich effektiver den Schutz der Seeaußengrenzen der Europäischen Union im Mittelmeer sicherstellen. Dies wird zukünftig helfen zu verhindern, dass Menschen ihr Leben auf den gefährlichen Überfahrten von Afrika nach Europa aufs Spiel setzen.
Links:
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX)
Amtsblatt L 349 der Europäischen Union:
Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 über die Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 26. Oktober 2004

