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EU 2007 EU-Innenpolitik

Innenpolitische Ziele


Das vom EU-Vertrag definierte Ziel ist die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa. Die Integration und Zusammenarbeit im Bereich Inneres ist dabei bereits intensiv vorangeschritten. Besonders deutlich wird dies durch die schon sehr weit reichende Abschaffung der Binnengrenzkontrollen. Damit einher geht die notwendig enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Polizeibereich, bei Grenzschutzangelegenheiten, in Aufenthalts- und Asylfragen sowie bei der Visaerteilung.

Die Rechtssetzung in diesen Bereichen erfolgt durch den Rat (Justiz- und Inneres) unter Beteiligung des Europäischen Parlaments. Für den Bereich der Innenpolitik treffen sich die Innenminister und der zuständige Vertreter der Europäischen Kommission ca. alle zwei Monate im Rat. Dabei wird über die meisten Angelegenheiten im grenzpolizeilichen sowie migrationspolitischen Bereich bereits mit qualifizierter Mehrheit unter voller Mitbestimmung des Europäischen Parlaments entschieden. Die Entscheidungsfindung noch weiter verbessern und demokratisieren wird der Verfassungsvertrag.

Vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 übernimmt Deutschland den Ratsvorsitz in der Europäischen Union. Den Vorsitz im Rat der Justiz- und Innenminister (d. h. der Rat tagt in der Zusammensetzung der Justiz- und Innenminister) übernimmt damit in diesem Zeitraum für alle Innenthemen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble (Justizthemen werden unter dem Vorsitz von Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verhandelt). Die dem Rat untergeordneten Arbeitsgruppen und Ausschüsse laufen ebenfalls unter deutschen Vorsitz. Im Innenbereich übernehmen diese Aufgabe fast ausschließlich Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern.

Das Arbeitsprogramm des Bundesministeriums des Innern für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:

Internationaler Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität sollen wirksam bekämpft, Migration gemeinsam gesteuert sowie Integration und interkultureller Dialog vorangebracht werden. Daher sollen die Zusammenarbeit im Innenbereich gestärkt, begonnene Projekte fortgeführt und praktische Erfolge erzielt werden. Leitlinie ist dabei die Umsetzung des Haager Programms, das die Ziele im Bereich der europäischen Innenpolitik seit 2004 festlegt. Und schließlich soll gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten ein Anstoß für die künftige Gestaltung europäischer Innenpolitik gegeben werden.

Da das Aufgabenspektrum des Bundesministeriums des Innern weitreichender ist, als die im EU-Recht festgelegten Zuständigkeiten des Justiz- und Innenrates, enthält das Präsidentschaftsprogramm auch Bereiche, die über die im Rat behandelten Themen hinausgehen. Darunter fallen insbesondere Angelegenheiten des Sports und der Verwaltungszusammenarbeit. Hier sollen unter deutscher Präsidentschaft unabhängig von den Aktivitäten im Rat die Zusammenarbeit und der Austausch der Mitgliedstaaten vorangebracht werden.

Weitere Details zum Arbeitsprogramm des Bundesministeriums des Innern für den Bereich der europäischen Innenpolitik sowie für das Außenprogramm des JI-Bereichs, das gerade dafür sorgen soll, dass Themen der Inneren Sicherheit auch in der Außenpolitik der EU eine wichtige Rolle spielen, finden Sie unter:


Photo: Zeitunglesende Frau Aktuelles
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Photo:EU-Flagge Themen
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Foto: Europa- und Deutschlandflagge Hintergrundinformationen
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